Das portugiesische Grundbuch (Registo Predial)
Die Grundbücher werden von Grundbuchpflegern bei den Grundbuchämtern geführt, die dem Instituto dos Registos e do Notariado (Institut für Register- und Notariatswesen) angeschlossen sind. Solche Ämter gibt es in allen Landesteilen und in jedem Gemeindeverband (Município), doch beschränkt sich ihre Zuständigkeit nicht auf den jeweiligen geografischen Bereich, sondern erstreckt sich auf sämtliche Immobilien in Portugal. Zweck des Grundbuchs ist es, die Grundstücksverhältnisse ersichtlich zu machen und eine sichere Grundlage für den Grundstücksverkehr zu schaffen. Seit dem 21. Juli 2008 ist die Eintragung von Grundstücksrechten obligatorisch.
Die Eintragung ins Grundbuch begründet die Vermutung der Richtigkeit, d. h. es wird vermutet, dass demjenigen, für den ein Recht eingetragen ist, dieses Recht unter den im Grundbuch festgelegten Bedingungen auch wirklich zusteht.
Eintragungspflichtige Sachverhalte: