Nötige Unterlagen für die Immobilienbewertung

Welche Informationen und Unterlagen werden für eine Immobilienbewertung im Ausland benötigt?

Die Verkehrswertermittlung von Immobilien im Ausland ist eine umfangreiche und aufwendige Tätigkeit, die eine Vielzahl von qualifizierten Informationen, Daten und Unterlagen benötigt.

Nur mit ausreichenden Informationen ist eine fundierte und rechtssichere Verkehrswertermittlung einer Auslandsimmobilie möglich. Zudem erfolgt ein routinierter Auftragsablauf.

 

 

Zur Durchführung einer Verkehrswertermittlung einer Auslandsimmobilie sind folgende Informationen erforderlich:

 

Verkehrswertermittlung von einem Haus, Villa, Finca oder Chalet

    • Notarieller Kaufvertrag mit allen Angaben der Immobilie, wie Grundstücksfläche, Flurstück etc.
    • Gebäudepläne, Schnittzeichnungen, Grundrisspläne, Skizzen etc.
    • Wohnflächenberechnung
    • Baubeschreibung, Baumappe
    • Grundbuchauszug, Katasterauszug
    • Informationen über Modernisierungen und Sanierungen
    • Informationen über Rechte oder Belastungen an der Immobilie

 

Verkehrswertermittlung von einer Wohnung, Apartment oder Penthouse

  • Notarieller Kaufvertrag mit allen Angaben der Immobilie, wie Flurstück etc.
  • Grundrisspläne, Skizzen etc.
  • Wohnflächenberechnung
  • Baubeschreibung, Baumappe
  • Grundbuchauszug, Katasterauszug
  • Informationen über Modernisierungen und Sanierungen
  • Informationen über Rechte oder Belastungen an der Immobilie
  • Teilungserklärung, Sondereigentum

 

Verkehrswertermittlung von einem Schloß, Burg oder histrischen Gebäude

  • Notarieller Kaufvertrag mit allen Angaben der Immobilie, wie Flurstück etc.
  • Grundrisspläne, Skizzen etc.
  • Wohnflächenberechnung
  • Denkmalschutzangaben
  • Grundbuchauszug, Katasterauszug
  • Informationen über Modernisierungen und Sanierungen
  • Informationen über Rechte oder Belastungen an der Immobilie

 

Verkehrswertermittlung von einem unbebauten Grundstück

  • Notarieller Kaufvertrag mit allen Angaben der Immobilie, wie Grundstücksfläche, Flurstück etc.
  • Grundbuchauszug, Katasterauszug

 

Diese Unterlagen und Informationen werden in der Regel beim Orts- und Objektbesichtigungstermin an den Sachverständigen übergeben.