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Immobilienmakler vs. Immobiliengutachter

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Immobilienmakler und einem Immobiliengutachter im Spezialthema Immobilienbewertung bzw. Wertermittlung von Immobilien?

 

Immobilienmakler

Ein Immobilienmakler (oder Immobilienvermittler) fungiert als Mittelsperson zwischen Immobilienverkäufer und den verschiedenen Kaufinteressenten. Er ermittelt ebenfalls zuerst den Wert der Immobilie, seine Bewertung wird von Gerichten und Behörden jedoch nicht anerkannt. Ein Makler arbeitet in aller Regel auf Erfolgsbasis, das heißt, seine Arbeit ist solange kostenfrei, bis die Immobilie veräußert wurde. Die Wertermittlung durch einen unserer Makler ist zudem unverbindlich und daher oft ohne Mehrwert für den Kunden. Grundsätzlich arbeitet der Immobilienmakler erfolgsabhängig und wird den Wert des Hauses oder den der Eigentumswohnung so festlegen, wie die Immobilie schnellstmöglich auf dem Markt platziert werden kann. Der Verkaufswert bestimmt dabei die Verkaufsprovision. Hinzu kommt, dass der Makler keine besondere Fachkunde nachzuweisen hat.

Immobiliengutachter

Ein Immobiliengutachter (oder Immobilienbewerter, Sachverständiger) bewertet den Wert einer Immobilie und erstellt ein entsprechendes Wertgutachten. Dieses Wertgutachten hat, je nach Gutachter, auch vor Gerichten und Behörden Bestand. Um den Verkauf der Immobilie kümmert sich ein Immobiliengutachter jedoch nicht. Auch die Höhe des ermittelten Verkehrswertes der Immobilie ist für den professionellen und neutralen Immobiliengutachter nicht von Bedeutung, da seine Tätigkeit nach Aufwand bezahlt wird. Es ist daher für einen seriösen Immobiliengutachter egal ob die Immobilie 100.000 Euro oder 5 Millionen Euro wert ist. Sein Aufwand ist z.B. bei beiden Immobilien gleich, dann ist auch die Honorierung gleich.

 

 



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